Die neue Straßenverkehrsordnung auf Mallorca
Unfälle mit Radfahrern passieren jedes Jahr, leider auch auf Mallorca. Vor allem in der Hauptsaison der Biker, dem mallorquinischen Frühling, heißt es für Radsportler und Autos gleichermaßen ‚Vorsicht’.Die neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung helfen Fahrrad- und Autofahrern gleichermaßen beim möglichst sicheren und rücksichtsvollen Umgang miteinander. Wir bringen die Regeln im Überblick:
Fahren auf der Straße
Radler müssen rechts fahren und zwar möglichst auf dem Seitenstreifen, auch wenn sie in der Gruppe unterwegs sind. Ausnahme sind Abfahrten, bei denen der Radfahrer soviel Platz beanspruchen darf, wie er zum sicheren Fahren benötigt. Gibt es Begleitfahrzeuge, dürfen sie langsam auf dem rechten Seitenstreifen fahren.
Vorfahrt:
Radfahrer haben Vorfahrt, wenn der Kraftfahrer auf eine Straße nach links oder rechts einbiegt. Für eine Gruppe gilt, dass sie wie ein einziges Fahrzeug gilt. Entsprechend müssen Autos auf den letzten der Gruppe warten, sobald das erste Rad in eine Kreuzung oder einen Kreisverkehr einfährt.
Fahren in Gruppen:
Das Fahren in Gruppen dürfen maximal zwei Fahrer nebeneinander radeln. Ist die Straße eng und/oder unübersichtlich, muss einzeln gefahren werden.
Das Vorbeifahren an Radlern innerhalb einer Gruppe gilt nicht als Überholvorgang.
Beim Fahren in Gruppen muss kein Sicherheitsabstand zu den anderen Fahrern eingehalten werden, wohl aber gelten nötige Vorsichtsmaßnahmen.
Linksabbiegen
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Radfahrer wenn möglich am rechten Straßenrand anhalten und von dort abbiegen. Ausnahme: Es gibt eine gesonderte Linksabbiegerspur.
Promillegrenze
Auch für Radfahrer gilt ab sofort streng die 0,5 Promille-Grenze wie beim Autofahren.
Schutzkleidung
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es Pflicht, reflektierende Kleidung zu tragen, wenn es so dunkel ist, dass das Licht eingeschaltet werden muss. Diese Reflexe müssen mindestens 150 Meter weit gesehen werden können.
Ebenfalls außerhalb geschlossener Ortschaften herrscht strenge Helmpflicht. Ausnahmen: aus medizinischen Gründen oder bei extremer Hitze. Radrennfahrer und Profis müssen sich im Training nach den Vorschriften ihrer Verbände richten.
Für Autofahrer
Kommen Autofahrer innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften in die Nähe von Radfahrern, die auf oder in der Nähe von Radwegen unterwegs sind, müssen sie ihrer Geschwindigkeit verlangsamen und gegebenenfalls anhalten.







